Das Betriebliche Eingliederungsmananagement (BEM)
Unsere Experten übernehmen für Sie die komplette Koordination und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement für Ihr Unternehmen.
Fakten
- Gesetzliche Verpflichtung seit 01.05.2004 nach §167 SGB IX
- Startet bei Überschreitung der 6-Wochen-Krankheitsfrist
- Die gesetzliche Regelung zählt für private Arbeitgeber und öffentliche Dienstherren
- Unabhängig vom Angestelltenverhältnis und der Arbeitszeitregelung (BEM zählt für Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sowie Aushilfen
- Pflicht für Unternehmen aller Organisationsgrößen
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (GBU Psyche)
Wir übernehmen für Sie die Planung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Fakten
- Gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber seit Ende 2013
- §3-6 Arbeitsschutzgesetz
- Der Arbeitgeber ist dazu aufgefordert: Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen, zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Maßnahmen an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen und den gesamten Prozess lückenlos zu dokumentieren
- Pflicht für Unternehmen aller Organisationsgrößen
- Die Unternehmensleitung oder weisungsbefugte Mitarbeiter sind haftbar
- Im Schadensfall gilt das Rechtsprinzip: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
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