Das Betriebliche Eingliederungsmananagement (BEM)

Unsere Experten übernehmen für Sie die komplette Koordination und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement für Ihr Unternehmen.

Fakten

  • Gesetzliche Verpflichtung seit 01.05.2004 nach §167 SGB IX
  • Startet bei Überschreitung der 6-Wochen-Krankheitsfrist
  • Die gesetzliche Regelung zählt für private Arbeitgeber und öffentliche Dienstherren
  • Unabhängig vom Angestelltenverhältnis und der Arbeitszeitregelung (BEM zählt für Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sowie Aushilfen
  • Pflicht für Unternehmen aller Organisationsgrößen
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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (GBU Psyche)

Wir übernehmen für Sie die Planung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz nach dem Arbeitsschutzgesetz.

Fakten

  • Gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber seit Ende 2013
  • §3-6 Arbeitsschutzgesetz
  • Der Arbeitgeber ist dazu aufgefordert: Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen, zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Maßnahmen an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen und den gesamten Prozess lückenlos zu dokumentieren
  • Pflicht für Unternehmen aller Organisationsgrößen
  • Die Unternehmensleitung oder weisungsbefugte Mitarbeiter sind haftbar
  • Im Schadensfall gilt das Rechtsprinzip: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
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